17.11.2024

Hessengeld verstehen: Voraussetzungen für den Immobilienerwerb in Hessen

Der Traum vom Eigenheim könnte für Sie näher sein, als Sie denken. Mit dem Hessengeld wird eine Förderung gewährt, die den ersten Kauf einer Immobilie erheblich erleichtert, indem die Grunderwerbsteuer reduziert wird. Erfahren Sie, welche Informationen Sie benötigen und wie Sie den Antrag im Kundenportal der WIBank stellen können, um bis zu 20.000 Euro Unterstützung zu erhalten. Lassen Sie sich von der Politik und den Möglichkeiten, die Ihnen Hessen bietet, inspirieren und ziehen Sie schon bald in Ihr neues Zuhause.

Kapitelübersicht

Einleitung: Hessengeld und seine Bedeutung für Immobilienerwerber in Hessen

Hessengeld ist eine attraktive Förderung für alle, die in Hessen eine Immobilie erwerben möchten. Mit bis zu 20.000 Euro pro Käufer, abhängig von der Anzahl der einziehenden Kinder, unterstützt dieses Programm den ersten Kauf einer selbstgenutzten Wohnimmobilie. Diese finanzielle Entlastung wird auf die anfallende Grunderwerbsteuer gewährt und ermöglicht es Ihnen, den Traum vom Eigenheim ohne große finanzielle Hürden zu verwirklichen. Seit dem 1. März 2024 können Sie Ihre Anträge digital über das Kundenportal der WIBank einreichen. Die Informationen zu den notwendigen Unterlagen und dem Ablauf sind klar strukturiert und leicht zugänglich, sodass Sie keine wertvolle Zeit verlieren. Dieser einfache Prozess ist auch sehr wichtig, wie Finanzminister Professor Dr. R. Alexander Lorz betont: „Wer eine Immobilie kauft, hat viel zu tun und braucht keine komplizierten Verfahren. Das Hessengeld bekommt man unbürokratisch und zügig. Das digitale Verfahren klappt reibungslos. Bürgerinnen, Bürger und Verwaltung arbeiten unkompliziert Hand in Hand. Das setzt durchaus Maßstäbe.“

Um in den Genuss dieser Förderung zu kommen, ist es unerlässlich, alle Voraussetzungen genau zu beachten und sicherzustellen, dass Ihre Immobilie in Hessen liegt. Nutzen Sie die Chancen, die das Hessengeld bietet, um Ihren Wohntraum zu realisieren und Teil der hessischen Gemeinschaft zu werden.

Die Vorteile des Hessengeldes für Erstkäufer von Immobilien

Das Hessengeld stellt eine wertvolle Unterstützung für Erstkäufer von Immobilien dar, indem es Ihnen ermöglicht, die finanziellen Hürden beim Erwerb einer Immobilie in Hessen zu überwinden. Mit einem Zuschuss von bis zu 20.000 Euro hilft das Land, Ihre Investition erheblich zu erleichtern. Dieses Programm fördert nicht nur den Traum vom Eigenheim, sondern stärkt auch das Wohnen in der Region. Besonders attraktiv ist die Förderung für Familien, da zusätzlich 5.000 Euro pro einziehendem Kind gewährt werden. So wird der Erwerb einer selbstgenutzten Immobilie nicht nur finanziell unterstützt, sondern auch langfristig gefördert. Um von diesem Angebot zu profitieren, ist es wichtig, die entsprechenden Voraussetzungen zu erfüllen und den Antrag rechtzeitig über das Kundenportal der WIBank einzureichen.

Voraussetzungen für den Erhalt des Hessengeldes

Um von dem Hessengeld profitieren zu können, müssen Sie einige grundlegende Voraussetzungen erfüllen:

  • Hessengeld richtet sich an natürliche Personen, die erstmals selbstgenutzte Immobilien in Hessen erwerben.
  • Erwerb muss grunderwerbsteuerpflichtig sein.
  • Beurkundung des Kaufvertrags ab dem 1. März 2024.
  • Immobilie oder Baugrundstück muss in Hessen liegen.
  • Zuschuss von bis zu 10.000 Euro pro Käufer, maximal 20.000 Euro bei mehreren Erwerbern.
  • Zusätzlich 5.000 Euro pro Kind unter 18 Jahren, das einzieht.
  • Antragstellung im Kundenportal der WIBank mit allen relevanten Informationen und Unterlagen.
  • Richtlinien des Landes Hessen beachten, um alle Anforderungen zu erfüllen.

Der Antragsprozess für Hessengeld im Detail

Im Antragsprozess für Hessengeld ist es wichtig, alle Schritte sorgfältig zu beachten. Zunächst sollten Sie die erforderlichen Informationen und Unterlagen zusammenstellen, bevor Sie den Antrag im Kundenportal der WIBank einreichen. Hierbei gewährt Ihnen das Hessengeld eine finanzielle Förderung zur Entlastung der Grunderwerbsteuer beim Kauf Ihrer neuen Immobilie in Hessen. Denken Sie daran, dass der Antrag nur für grunderwerbsteuerpflichtige Erwerbe gilt und die geforderten Dokumente wie den notariell beurkundeten Kaufvertrag bereitliegen müssen. Bei Fragen oder Unklarheiten stehen Ihnen zahlreiche Informationen auf der Website hessengeld.de zur Verfügung. Nutzen Sie diese wertvollen Ressourcen, um sicherzustellen, dass Ihr Antrag reibungslos und erfolgreich verläuft. Es ist an der Zeit, Ihren Traum vom Eigenheim zu verwirklichen!

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Wichtige Unterlagen für die Antragstellung auf Hessengeld

Für die Antragstellung auf Hessengeld sind spezifische Unterlagen erforderlich. Welche das sind erfahren Sie in der nachfolgenden Gliederung

  • Vier Auszüge aus dem notariell beurkundeten Kaufvertrag müssen bereitgestellt werden:
  • Urkundenregisternummer
  • Übersicht aller Vertragspartner
  • Vollständige Objektadresse
  • Übersicht aller Unterschriften
  • Amtliche Identitätsnachweise aller förderberechtigten Personen wie Personalausweise oder Reisepässe müssen hochgeladen werden.
  • Meldebescheinigung für alle einziehenden Personen innerhalb von drei Jahren nach Antragstellung nachreichen.
  • Weitere ergänzende Dokumente:
  • Geburtsurkunden für berücksichtigungsfähige Kinder
  • Nachweise über die Wohn- und Nutzflächen
  • Vertretungsvollmachten (z.B. bei minderjährigen Erwerbern) 
  • Einreichung der Dokumente über das Kundenportal der WIBank.

Fazit: Hessengeld als Schlüssel zum Eigenheim in Hessen

Das Hessengeld bietet Ihnen eine wertvolle Unterstützung beim Erwerb Ihrer ersten Immobilie in Hessen. Mit einem Zuschuss von bis zu 20.000 Euro für Erstkäufer wird die finanzielle Belastung durch die Grunderwerbsteuer spürbar verringert. Diese Förderung ist nicht nur eine politische Initiative zur Stärkung des Wohnungsmarktes, sondern auch ein Signal für zukünftige Immobilienbesitzer, ihren Traum vom Eigenheim aktiv zu verfolgen. Der Antrag erfolgt unkompliziert über das Kundenportal der WIBank, wo Sie alle notwendigen Informationen erhalten. Seit dem 1. März 2024 können Sie von diesem Programm profitieren, wenn Sie eine selbstgenutzte Wohnimmobilie erwerben. Wichtig ist, dass die Immobilie in Hessen liegt und der Kaufvertrag ordnungsgemäß beurkundet wird. Nutzen Sie die Gelegenheit, Ihre Wohnsituation nachhaltig zu verbessern und einen Schritt in Richtung Eigenheim zu wagen – Hessengeld könnte der Schlüssel sein, den Sie benötigen.

Häufige Fragen

Wer bekommt das Hessengeld?

Das Hessengeld richtet sich an natürliche Personen, die erstmals (Mit-)Eigentümerin oder (Mit-)Eigentümer einer selbstgenutzten Wohnimmobilie in Hessen werden. Es unterstützt insbesondere diejenigen, die den Traum vom Eigenheim verwirklichen möchten und sich damit der ersten Immobilie in ihrem Leben nähern. Um förderberechtigt zu sein, muss der Immobilienerwerb grunderwerbsteuerpflichtig sein.

Wann wird das Hessengeld ausgezahlt?

Das Hessengeld wird im Rahmen des Zuschussprogramms zur Unterstützung von Erstkäufern einer Wohnimmobilie in Hessen ausgezahlt, sobald alle erforderlichen Unterlagen vollständig eingereicht und geprüft wurden. Der Antrag auf Hessengeld muss im Kundenportal der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) gestellt werden. Das Hessengeld wird jährlich in zehn gleichen Tranchen ausgezahlt.

Wann kann man das Hessengeld beantragen?

Das Hessengeld kann seit dem 1. März 2024 beantragt werden. Maßgeblich für die Antragstellung ist das Datum der Beurkundung des Kaufvertrages. Dies bedeutet, dass nur Erwerbsvorgänge, die nach diesem Datum stattfinden, förderfähig sind. Wenn du also planst, eine Wohnimmobilie in Hessen zu kaufen und dabei die Grunderwerbsteuer zu entlasten, solltest du sicherstellen, dass der Kaufvertrag nach dem 1. März 2024 notariell beurkundet wird.

Was ist das Hessen-Geld?

Hessen-Geld ist ein Förderprogramm des Landes Hessen, das darauf abzielt, Menschen zu unterstützen, die erstmals eine Wohnimmobilie erwerben möchten. Im Rahmen des Sofort-Programms "11+1 für Hessen" wird ein nicht zurückzuzahlender Zuschuss zur Grunderwerbsteuer angeboten. Dieser Zuschuss beträgt 10.000 Euro pro Käufer und kann bis zu 20.000 Euro erreichen, wenn mehrere Käufer beteiligt sind. Zudem gibt es einen zusätzlichen Betrag von 5.000 Euro für jedes Kind unter 18 Jahren, das in die Immobilie einzieht.

Was ist, wenn ich bereits eine Immobilie besitze?

Das Hessengeld unterstützt ausschließlich den erstmaligen Erwerb von Wohneigentum, das zudem selbst genutzt werden muss. Immobilien, die sich bereits im Besitz befinden, einschließlich Ferienhäuser, vermieteter oder gewerblicher Objekte sowie solche in anderen Bundesländern, sind von der Förderung ausgeschlossen. Diese Regelung gilt ebenfalls, wenn an einem Eigentum nur ein Anteil besteht, wenn das Eigentum durch Erbschaft oder Schenkung erworben wurde oder wenn die Immobilie zum Zeitpunkt der Beantragung des Hessengeldes bereits verkauft wurde. Unbebaubare Grundstücke stellen hingegen kein Hindernis für die Förderung dar.

Was ist, wenn mein Partner bereits eine Immobilie besitzt?

Erwerben mehrere Personen gemeinsam eine Immobilie, sind beim Hessengeld alle jene Käufer berechtigt, einen Antrag zu stellen, die erstmalig eine Immobilie kaufen und somit die Förderkriterien erfüllen. Falls also Sie oder Ihr Partner bisher kein Eigentum besitzen, kann einer von Ihnen den Antrag auf Hessengeld einreichen, selbst wenn der andere aufgrund eines bereits vorhandenen Eigentums nicht antragsberechtigt ist.

Was, wenn ich schon mal eine Immobilie hatte und diese verkauft habe?

In diesem Fall ist eine Förderung nicht möglich. Das Ziel des Hessengeldes besteht darin, Bürgerinnen und Bürger beim erstmaligen Erwerb einer Wohnimmobilie zur Eigennutzung finanziell zu entlasten, da dieser Schritt oft eine erhebliche finanzielle Herausforderung darstellt. Sollten Sie bereits zuvor eine Immobilie besessen haben, können Sie das Hessengeld nicht in Anspruch nehmen – dabei ist es unerheblich, wann genau Sie Ihre erste Immobilie verkauft haben.

https://finanzen.hessen.de/initiativen/hessengeld

https://hessen.de/presse/das-hessengeld-ist-da 

Wie können wir Ihnen helfen?

Es gibt kein Problem, keine Notlage oder sonstige Lebenssituation, in der wir nicht schon seit Jahren erprobt sind. Kontaktieren Sie uns gerne für ein unverbindliches Kennenlerngespräch, bei dem wir Sie zu Ihrem Anliegen beraten können.

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