Für die Unternehmensgründung und die Erstausstattung sind mindestens 50.000 EUR erforderlich, rechnet man das erste Jahr als Anlaufphase hinzu, eher 150.000 EUR
✓ Erfüllung der Zugangsvoraussetzungen nach § 34c der Gewerbeordnung
✓ Unternehmensgründung mit Businessplan unter Zuhilfenahme von Unternehmensberater, IHK, Rechtsanwalt und Steuerberater
✓ Erstellen eines rechts- und abmahnsicheren Impressums und der Datenschutzerklärung
✓ Juristische Ausarbeitung von Vertragsformularen und AGB‘s
✓ Kapital für die Ausstattung des Büros inkl. der erforderlichen Hard- und Software, Unternehmensbroschüren, Einrichten der Internetpräsentation, Präsentation auf den einschlägigen Social-Media-Plattformen (Facebook, XING, LinkedIn, SEO-Platzierung, Google-Adwords-Marketing, Marketingmaßnahmen usw.)
✓ Erstellung eines Leistungs- und Dienstleistungskatalogs mit Differenzierungsanalyse zu den Mitbewerbern
✓ Moderne Maklersoftware zur Verwaltung der Aufträge mit Login-Möglichkeiten der Kunden zur Nachverfolgung des jeweiligen Auftragsstatus
✓ Abschluss und Unterhaltung einer Betriebs- und Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung (auch wenn diese gesetzlich nicht vorgeschrieben sind)
✓ Fortlaufende Qualifizierung und Weiterbildung (die gesetzlich geforderten 20 Stunden in 3 Jahren reichen für die erforderliche Qualifikation bei weitem nicht aus)
✓ Ausbildung der eigenen Mitarbeiter/Innen
✓ Zusatzausbildung zum Sachverständigen zur Erlangung der Befähigung, eine Immobilie unter Berücksichtigung des Zustandes und der erforderlichen Renovierungen bzw. Instandsetzungen marktgerecht bewerten zu können
✓ Kenntnis über folgende Gesetze, zumindest auszugsweise, sind erforderlich:
- das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), insbesondere
- – das Schuldrecht
- – das Mietrecht
- – das Maklerrecht
- – das Fernabsatzgesetz mit seinem Widerrufsrecht
- – die Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
- das Geldwäschegesetz (GwG)
- die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)
- das Handelsgesetzbuch (HGB)
- ggf. das GmbH-Gesetz
- das Wohnungsvermittlungsgesetz (WoVermittG)
- das Wohnungseigentumsgesetz (WEG)
- die Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV)
- die Energieeinsparverordnung (EnEV 2014)
- das Wirtschaftsstrafgesetz (WiStG)
- das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
- das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum (ZwVbG)
- die Betriebskostenverordnung (BetrKV)
- die Verordnung über die Heizkostenabrechnung (HeizkostenV)
- die Preisangabenverordnung (PAngV)
- die Zivilprozessordnung (ZPO)
- das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG)