Haus oder Wohnung verkaufen in Frankfurt
Digitale Richtpreisverfahren – fairer Verkauf
Da Immobilienpreise derzeit sehr volatil sind und um herauszufinden, was der Markt derzeit bereit ist auszugeben, hat UK Immobilien reagiert und setzt auf digitale Richtpreisverfahren.
Wie funktioniert ein digitales Richtpreisverfahren?
Interessenten werden (in der Regel nach Termin/Besichtigung) eingeladen, Gebote für „alle ersichtlich“ (aber ohne Namen) abzugeben, wobei diese höher, gleich und niedriger sein dürfen. Das alles passiert transparent und in Echtzeit (es gibt immer eine Info an alle Teilnehmer, wenn ein neues Gebot abgegeben wurde).
Unserer Meinung und Erfahrung, ist dies für alle Parteien die fairste Art der Kaufpreisermittlung. Denn der Verkäufer hat immer Angst zu günstig zu verkaufen und der Käufer hat die ewigen Bedenken zu teuer zu kaufen… Mit dem voll digitalen, selbsterklärenden und transparenten Richtpreisverfahren in Echtzeit beantwortet sich diese Frage von selbst.
Ablaufplan digitale Angebotsverfahren:
- Objektaufnahme
- Objekteinwertung nach anerkannten Wertermittlungsverfahren
- Aufbereitung der Immobilie / Exposé
- Bewerbung/Vermarktung der Immobilie
- Exposé-Zustellung an Interessenten sowie Durchführung Besichtigungen
- Beginn/Start der Angebotsphase, Bieter-Freischaltung durch uns
- Nach Abschluss der Angebotsphase Abschlussgespräch mit Eigentümer:in
- Eigentümer:in entscheidet sich für einen Käufer (muss nicht zwingend das höchste Gebot sein)
- Finanzierung und Vorbereitung Notarvertrag
- Notartermin
- Zahlung und Übergabe
- Geben Sie uns einen Hinweis und wir fügen Sie zur Teilnehmerliste hinzu
- Um kein Gebot zu verpassen sollte eine Handynummer angegeben werden
- Sie erhalten dann eine Email oder SMS aus dem System mit Betreff ‚Einladung‘
- Passwort vergeben, mindestens 8 Zeichen, großer Anfangsbuchstaben und mit Ziffern
Hiernach erscheint sofort das Angebot und es können, wenn das Richtpreisverfahren begonnen hat, Angebote jederzeit, in einer gewissen Gebotsfrist abgegeben oder nachgebessert werden, wobei diese gleich, niedriger oder höher sein können
So wird eigenständig der faire Verkaufspreis ermittelt. Übrigens gehen 95% aller Angebote ortsungebunden über Smartphones ein! Alle abgegebenen Angebote sind für jeden Teilnehmer anonym sichtbar. Nach Beendigung werden der Verkäuferseite die Angebote vorgelegt. Nach Entscheidung kommen wir auf Sie zu, ob und an wen verkauft werden soll. Das muss nicht zwingend der Höchstbietende sein! Insofern freuen wir uns auf eine rege Teilnahme!
Klares Nein!
Zum einen führen wir keine Immobilien-Auktion nach dem §156 BGB durch, wobei ein verbindlicher Zuschlag an den Höchstbietenden erteilt wird.
Zum anderen werden auf einer speziell dafür vorgesehenen digitalen Plattform lediglich Kaufpreisangebote gesammelt, wobei Kaufpreisangebote niedriger, höher oder mehrfach in gleicher Höhe sein dürfen. Die Transparenz, Übersichtlichkeit, die Möglichkeit der weltweiten Gebotsabgabe und dabei alles in Echtzeit, hat uns begeistert und dazu bewogen, Ihnen mit Hilfe der digitalen Welt einen zeitgemäßen und absolut fairen Kaufprozess zu bieten.
Nach Ablauf der Angebotsphase (meist an einem Sonntagabend) werden alle Gebote dem Eigentümer:in mitgeteilt. Dieser entscheidet dann, ob und an wen er seine Immobilie verkauft. In den meisten Fällen dürfte die Wahl auf den Höchstbietenden fallen, diese kann aber auch an jemand anderen gehen, weil beispielsweise eine Familie oder Person ganz besonders gut in die bestehende Gemeinschaft passt. Die letztendliche Entscheidung liegt dabei immer in der Hand des Auftraggebers:in.
Nein, allerdings wird das ausdrücklich empfohlen.
Um ein Angebot online abgeben zu können, wird die Mailadresse und/oder die Handynummer benötigt.
Es werden ausschließlich die notwendigen Daten für die Anmeldung gespeichert. Diese Daten befinden sich auf einem Server von Microsoft. Für mehr Details bitte eine Mail an info@uk-immobilien.com senden.
Kosten entstehen erst mit einem notariellen Kaufvertrag, das Richtpreisverfahren als solches ist kostenfrei. Ihre Gebote sind aber bindend.
Sobald der Angebotsprozess gestartet und der Interessent zum Objekt hinzugefügt wurde. Angebote können jederzeit und von überall in Echtzeit gelegt werden.
Nein. Allerdings steigt mit einem höheren Gebot die Chance, vom Verkäufer berücksichtigt zu werden.
Wird ein Angebot kurz vor Ablauf gelegt, verlängert sich der Prozess immer automatisch um eine weitere Stunde. Jeder soll die Möglichkeit haben, sein gewünschtes Angebot abgeben zu können. Zudem wird es eine ‚Nachtruhe‘ geben.
Es gibt Richtpreisverfahren wo uns eine Finanzierungsbestätigung vor Teilnahme mitzuteilen ist. Da die Banken aber auch überlastet sind, wird von unserer Seite im Vorfeld meist darauf verzichtet.
Ja
Nein. Diese Entscheidung liegt ausschließlich beim Auftraggeber:in. Wird ein Angebot angenommen, ist dieses auch verbindlich.
Nach Abgabe des Angebots muss dies innerhalb von 24 Stunden dem Makler gemeldet werden, Nur dieser kann das Angebot entfernen.
Hier muss der Makler kontaktiert werden. Dieser kann das Angebot entfernen.
Zu sehen ist immer der Startpreis und das aktuell höchste Angebot. Für angemeldete Interessenten sind zusätzlich die einzelnen Angebote anonymisiert sichtbar.
Nachdem Ihr Angebot vom Auftraggeber:in angenommen wurde, wird Sie Ihr Makler kontaktieren und mit Ihnen den Kaufabschluss persönlich abwickeln.
Nachdem dieser abgelaufen ist, werden alle Angebote dem Auftraggeber:in vorgelegt. Sollte sich diese:r für Ihr Angebot entscheiden, wird Sie der Makler kontaktieren. Wir bitten um Verständnis, dass dies ein paar Werktage dauern kann.
Als Sachverständiger für Immobilienbewertung arbeiten wir bei der Objektbewertung nach anerkannten Wertermittlungsverfahren und erlangen so einen Marktwert, der im Übrigen auch so von den Banken für eine spätere Finanzierung ermittelt wird. Das Startgebot wird unterhalb dieses Marktwerts angesetzt. Für alle Teilnehmer fair, transparent und in Echtzeit erlebbar, wird der Markt entscheiden, welchen Marktwert der künftige Eigentümer:in bereit ist zu zahlen.
Wie üblich werden die Offerten in den bekannten Medien geschaltet. Es unterscheidet sich bei der Vermarktung erstmal nichts von einem normalen Immobilienverkauf.
Lediglich an dem Punkt, wo ein Interessent eine Kaufzusage abgibt, wird diesem nun eine Einladung mit Zugangscode zum digitalen Richtpreisverfahren gesendet, auf dem der Interessent:in Angebote abgeben kann.
Ab hier haben wir auf den Verlauf keinen Einfluss mehr – und das ist auch gut so! Denn auch wir lieben die transparente Verfahrensweise und ist einer der Gründe, das System gewählt zu haben.
Wie von uns gewohnt, bekommen Sie mit jeder Anfrage einen Link auf ein umfangreiches Lang-Exposé, in dem alle Fotos, alle Informationen und soweit vorhanden Grundriss und fotorealistische 360-Grad-Tour enthalten sind, um Ihnen von Beginn an den besten Überblick zu vermitteln. Bei näherem Interesse erhalten Sie zudem weitergehende Informationen wie beispielsweise Teilungserklärung, Hausgeldabrechnungen usw.
Kompetente Beratung, reibungsloser Ablauf: Wir begleiten Käufer und Verkäufer von Immobilien in Frankfurt.
Kontaktieren Sie uns jetzt, um von unserer professionellen Unterstützung zu profitieren.