Natürlich. Genauso wie Sie Ihre Steuer selbst machen oder das Auto reparieren können. Wozu einen Anwalt einschalten, es steht doch alles im Gesetzbuch BGB...? So stellt sich immer wieder der "Ebay-Gedanke" ein, denn ein paar Fotos machen und auf bekannten Portalen eine Anzeige schalten, kann wirklich jeder. Allerdings ist eine Immobilie nicht mit einem Konsumgut wie Kleidung oder Elektronik zu vergleichen, da hierfür die Rechtssprechung viel komplexer ist und sich fortlaufend ändert. Hinweispflichtige Mängel, Energieausweis und Mietpreisbremse sind nur drei Beispiele. Zudem kommt noch eine emotionale Befangenheit dazu, die einen Menschen unweigerlich zu irrationalen Handlungen führen. Deswegen vertritt sich ein Rechtsanwalt nicht selbst vor Gericht und ein Arzt operiert keine eigenen Familienangehörige. Nehmen Sie unverbindlich Kontakt mit uns auf. Wir helfen Ihnen gern.