FAQ

Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um den Kauf und Verkauf von Immobilien. Egal, ob Sie ein Eigentümer sind, der sein Haus verkaufen möchte, oder ein potenzieller Käufer, der auf der Suche nach seinem Traumhaus ist – wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung.

KANN ICH AUCH MEHRERE MAKLER GLEICHZEITIG BEAUFTRAGEN?

Ja, natürlich. Nach unserer Erfahrung zahlt sich diese Vorgehensweise aber für die Eigentümer nicht aus. Die Gründe erläutern wir ausführlich auf der Seite Makleralleinauftrag.

WARUM SOLLTE ICH EINEN IMMOBILIENMAKLER BEAUFTRAGEN?

Ein professioneller Immobilienmakler kennt den lokalen Immobilienmarkt genau. Er ist in der Lage, einen realistischen Kaufpreis zu ermitteln, der Ihrer Immobilien auch gerecht wird. Ein falscher Preis – egal ob „Mondpreis“ oder „Schnäppchen“ - führt meistens zu Verlusten für den Eigentümer. Der Verkauf bzw. der Erwerb einer Immobilie ist mit Aufwand verbunden. Vor allem Eigentümern fehlen oft die Zeit und die Expertise, um sich dieser Aufgabe angemessen zu widmen. Informieren Sie sich über unsere Leistungen für Eigentümer bzw. unsere Leistungen für Käufer/Mieter.

KANN ICH MEINE IMMOBILIE AUCH SELBST VERKAUFEN?

Natürlich. Genauso wie Sie Ihre Steuer selbst machen oder das Auto reparieren können. Wozu einen Anwalt einschalten, es steht doch alles im Gesetzbuch BGB...? So stellt sich immer wieder der "Ebay-Gedanke" ein, denn ein paar Fotos machen und auf bekannten Portalen eine Anzeige schalten, kann wirklich jeder. Allerdings ist eine Immobilie nicht mit einem Konsumgut wie Kleidung oder Elektronik zu vergleichen, da hierfür die Rechtssprechung viel komplexer ist und sich fortlaufend ändert. Hinweispflichtige Mängel, Energieausweis und Mietpreisbremse sind nur drei Beispiele. Zudem kommt noch eine emotionale Befangenheit dazu, die einen Menschen unweigerlich zu irrationalen Handlungen führen. Deswegen vertritt sich ein Rechtsanwalt nicht selbst vor Gericht und ein Arzt operiert keine eigenen Familienangehörige. Nehmen Sie unverbindlich Kontakt mit uns auf. Wir helfen Ihnen gern.

WIE FINDE ICH DEN RICHTIGEN MAKLER?

Das ist keine leichte Entscheidung. Schließlich geht es um Ihr Eigentum und es gibt leider auch „schwarze Schafe“ unter den Maklern. Um Ihnen die Maklersuche zu erleichtern, haben wir für Sie einige Tipps zusammengestellt, wie Sie einen seriösen Makler finden.

WOHER BEKOMME ICH EINEN ENERGIEAUSWEIS?

Auf Wunsch erstellt UK Immobilien einen Energieausweis für Sie. Die Bearbeitungszeit beträgt etwa eine Woche. Je nach Objekt sind sogenannte Bedarfs- oder Verbrauchsausweise notwendig.

WAS IST DIE INTERESSENTENKARTEI?

Mit der Aufnahme in die Interessentenkartei teilen Sie uns unverbindlich die Merkmale Ihrer Wunschimmobilie mit. Sobald wir ein geeignetes Objekt im Portfolio haben, setzen wir uns automatisch mit Ihnen in Verbindungen. Sie erhalten dabei übrigens auch Angebote von Immobilien, die wir aus Gründen der Diskretion nicht auf unserer Homepage bewerben. Tragen Sie sich noch heute unverbindlich in die Interessentenkartei ein.

HILFT MAN BEI FINANZIERUNGEN?

Wir pflegen ein gutes Netzwerk zu Banken und persönlich bekannten Finanzierern. Wie im richtigen Leben passt nicht jede Bank zu jedem Kunden und nicht jeder Kunde passt zu jeder Bank (Beispiel Selbständige, mit oder ohne Eigenkapital). Fatal, wenn Sie im Alleingang Banken "abklappern" und sich so einen Schufaeintrag nach dem anderen holen...! Stöbern Sie in unserem Bereich Finanzierung oder dem Vergleichsrechner zur Baufinanzierung und nehmen Sie anschließend Kontakt zu uns auf.

WAS IST EIN MAKLERALLEINAUFTRAG?

Bei einem Makleralleinauftrag übernimmt ein einziger Makler die Vermarktung Ihrer Immobilie. Der Vorteil für Sie: Ein individuelles Marketingkonzept und höchstes Engagement. Ausführliche Informationen finden Sie auf der Seite Makleralleinauftrag.

WIESO BEKOMME ICH ALS INTERESSENT EINE WIDERRUFSBELEHRUNG, OBWOHL ICH GAR KEINEN MAKLERVERTRAG UNTERSCHRIEBEN HABE?

Bei Anfragen per Telefon, E-Mail, über unsere Homepage oder ein Immobilen-Portal entsteht automatisch ein sogenannter Fernabsatzvertrag. Wir sind in diesem Fall gesetzlich dazu verpflichtet, Sie über Ihr Widerrufsrecht zu unterrichten. Mit dem Abschluss eines Fernabsatzvertrags entstehen keine Kosten. Eine Provision wird selbstverständlich nur dann fällig, wenn auch eine erfolgreiche Vermittlung stattgefunden hat. Besichtigungen sind natürlich kostenlos. Hierzu haben wir auch ein Info-Video, an vorletzter Position.

BIETEN SIE 360-GRAD-RUNDGÄNGE AN?

Immobilieneigentümer fragen uns vermehrt nach dieser Möglichkeit, da Vorteile wie saubere Besichtigungen, Unabhängigkeit von Bewohnern und Vermeidung von Besichtigungstourismus auf der Hand liegen. UK Immobilien setzt seit 2015 auf diese Technik, die sich auch ständig weiterentwickelt. Zudem setzen wir auf keine billigen One-Klick Geräte, welche Farben verfälschen und unscharfe Ergebnisse liefern, sondern setzen auf richtiges Profi-Equipment mit fotorealistischer Qualität. Da sich die Technik permanent verbessert, bilden wir uns stetig mit.

WAS IST MEINE IMMOBILIE WERT?

Das hängt von vielen Faktoren ab (Zustand, Alter, Lage, aktuelle Marktsituation etc.), die von einem Gutachter geprüft werden müssen. Gern erstellt UK Immobilien ein individuelles Wertgutachten für Ihre Immobilie.

WAS IST DAS BESTELLERPRINZIP?

Das Bestellerprinzip trat am 01.06.2015 in Kraft. Es besagt, dass bei der Vermietung von Wohnimmobilien (Wohnungen und Häusern) derjenige die Maklerprovision zahlt, der den Makler beauftragt („bestellt“) hat. In der Regel ist das der Vermieter. Wohnungssuchende zahlen meistens keine Provision. Das Bestellerprinzip gilt nicht für den Verkauf von Immobilien und nicht für die gewerbliche Vermietung.

Anlässe

Als erfahrene Immobilienmakler sind wir in jeder Lebenssituation an Ihrer Seite

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Es gibt kein Problem, keine Notlage oder sonstige Lebenssituation, in der wir nicht schon seit Jahren erprobt sind. Kontaktieren Sie uns gerne für ein unverbindliches Kennenlerngespräch, bei dem wir Sie zu Ihrem Anliegen beraten können.

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