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KI-Transparenz

Transparenz, persönliche Verantwortung und eine nachvollziehbare Kommunikation gehören zu den Grundsätzen von UK Immobilien. Dies gilt auch für den Einsatz künstlicher Intelligenz.

Mit diesem Hinweis informieren wir darüber, in welchen Bereichen künstliche Intelligenz bei UK Immobilien eingesetzt werden kann, wie wir KI-unterstützte Inhalte prüfen und wann entsprechende Darstellungen gekennzeichnet werden.

Unser Grundsatz lautet:

KI unterstützt. Menschen prüfen, entscheiden und verantworten.

Unsere Rolle beim Einsatz künstlicher Intelligenz

UK Immobilien setzt derzeit KI-Systeme und KI-Werkzeuge externer Anbieter unter eigener Verantwortung ein und handelt dabei als Betreiber im Sinne der europäischen KI-Verordnung, Verordnung (EU) 2024/1689, „AI Act“.

Einzelne Anwendungen können entsprechend den Anforderungen und Arbeitsabläufen von UK Immobilien individuell eingerichtet, konfiguriert oder angepasst werden. Vor der Inbetriebnahme neuer oder wesentlich veränderter Systeme wird geprüft, welche Aufgaben und rechtlichen Verantwortlichkeiten UK Immobilien und der jeweilige technische Anbieter übernehmen.

Sollte UK Immobilien künftig ein eigenes KI-System entwickeln lassen und unter eigenem Namen in Betrieb nehmen, wird die rechtliche Einordnung gemeinsam mit dem jeweiligen Entwickler geprüft und dieser Transparenzhinweis erforderlichenfalls angepasst.

Verantwortlichkeit und menschliche Kontrolle

Der Einsatz, die Steuerung und die fachliche Kontrolle der von UK Immobilien verwendeten KI-Anwendungen liegen derzeit bei:

Uwe Kirsten, Inhaber von UK Immobilien

Weitere Mitarbeiter haben aktuell keinen eigenständigen Zugang zu den eingesetzten KI-Werkzeugen und übernehmen keine eigenständige Steuerung oder inhaltliche Freigabe von KI-Anwendungen.

Sollte sich der Aufgabenbereich künftig ändern, werden die betreffenden Personen vor dem Einsatz angemessen eingewiesen und entsprechend ihrem Tätigkeitsbereich für den verantwortungsvollen und transparenten Umgang mit künstlicher Intelligenz sensibilisiert.

KI-unterstützte Texte und Inhalte

Künstliche Intelligenz kann uns bei der Strukturierung, Formulierung, Überarbeitung und sprachlichen Gestaltung unterschiedlicher Inhalte unterstützen.

Hierzu können insbesondere gehören:

  • Immobilienexposés und Objektüberschriften
  • Lage- und Ausstattungsbeschreibungen
  • Kundeninformationen und Korrespondenz
  • Newsletter
  • Social-Media-Beiträge
  • Ratgeber und Blogartikel
  • Podcastinhalte und Skripte
  • Marktberichte und Marktinformationen
  • immobilienbezogene Fachinformationen
  • allgemeine mietrechtliche oder immobilienwirtschaftliche Erläuterungen
  • Immobilienbewertungen und Marktwerteinschätzungen
  • Stellenanzeigen und Unternehmensinformationen

Eine vollautomatische Veröffentlichung von Texten ohne vorherige menschliche Prüfung findet nicht statt.

Sämtliche von UK Immobilien veröffentlichten Texte werden vor ihrer Veröffentlichung von Uwe Kirsten gelesen, inhaltlich geprüft und erforderlichenfalls überarbeitet. Die Prüfung beschränkt sich nicht auf Rechtschreibung oder sprachliche Gestaltung. Soweit für den jeweiligen Inhalt erforderlich, werden auch Fakten, Quellen, Zahlen, rechtliche Aussagen, Marktinformationen und die Aktualität überprüft.

Die endgültige Entscheidung über Inhalt, Formulierung und Veröffentlichung trifft stets UK Immobilien. Die redaktionelle Verantwortung trägt Uwe Kirsten.

Gewöhnliche Exposétexte, Lagebeschreibungen und sonstige Objektinformationen werden daher nicht allein wegen einer vorausgegangenen KI-Unterstützung gesondert als KI-generiert gekennzeichnet.

Auch bei Ratgebern, Marktberichten und Beiträgen zu Themen von öffentlichem Interesse erfolgt vor der Veröffentlichung eine substanzielle menschliche Prüfung und redaktionelle Freigabe.

Immobilienfotografien und Bildbearbeitung

Die Ausgangsbilder unserer Bestandsimmobilien sind grundsätzlich echte Fotografien der jeweils angebotenen Objekte.

Zur Verbesserung der Präsentation können Bilder technisch optimiert oder mithilfe künstlicher Intelligenz bearbeitet werden. Hierzu können unter anderem gehören:

  • Anpassungen von Helligkeit, Farbe und Kontrast
  • Schärfung und Rauschreduzierung
  • Perspektivkorrekturen
  • Optimierungen von Lichtverhältnissen und Himmel
  • Entfernung vorübergehender Personen oder Fahrzeuge
  • Entfernung persönlicher Fotos oder Gegenstände
  • digitales Leerräumen von Räumen
  • virtuelle Möblierung
  • Visualisierung möglicher Renovierungsmaßnahmen
  • Darstellung alternativer Wandfarben, Bodenbeläge oder Ausstattungen
  • Visualisierung möglicher Garten- und Außengestaltungen
  • Animation vorhandener Immobilienbilder

Reine Standardbearbeitungen und geringfügige technische Optimierungen werden grundsätzlich nicht gesondert gekennzeichnet, sofern sie den tatsächlichen Charakter, Zustand und die wesentlichen Eigenschaften der Immobilie nicht irreführend verändern.

Hierzu können beispielsweise Helligkeits-, Farb- und Kontrastanpassungen, Schärfung, Perspektivkorrekturen oder eine atmosphärische Optimierung des Himmels gehören.

Wesentliche digitale Veränderungen, virtuelle Möblierungen sowie Renovierungs- und Gestaltungsvorschläge werden dagegen im jeweiligen Bildtitel oder unmittelbar in Verbindung mit der Darstellung ausdrücklich gekennzeichnet.

Hierfür verwenden wir beispielsweise folgende Bezeichnungen:

  • KI-Möblierungsvorschlag – virtuell eingerichtet
  • KI-Visualisierung – möglicher Renovierungszustand
  • KI-bearbeitete Darstellung – keine Wiedergabe des tatsächlichen Ist-Zustands
  • Digitaler Gestaltungsvorschlag
  • KI-generierte Visualisierung
  • KI-bearbeitet
  • KI-generiert
  • AI Generated
  • AI Modified

Digital dargestellte Möbel, Einbauten, Bodenbeläge, Wandgestaltungen, Bepflanzungen oder sonstige Ausstattungen sind nicht automatisch vorhanden und nicht ohne Weiteres Bestandteil des Miet- oder Kaufangebots.

Baumängel, Beschädigungen, ungünstige Raumverhältnisse oder sonstige für die Beurteilung einer Immobilie wesentliche Merkmale werden nicht durch eine Bildbearbeitung verschleiert. Auch Raumgrößen, Proportionen, Fensteransichten und Ausblicke werden nicht als tatsächlicher Zustand dargestellt, wenn sie lediglich Bestandteil einer gestalterischen Visualisierung sind.

Entsprechende Varianten dürfen ausschließlich als klar gekennzeichnete Planungs-, Renovierungs- oder Gestaltungsvorschläge verwendet werden.

Neubauprojekte und Architekturvisualisierungen

Bei Neubauprojekten, geplanten Bauvorhaben oder noch nicht fertiggestellten Immobilien können anstelle realer Fotografien computergestützte Architekturvisualisierungen, 3D-Renderings oder Animationen verwendet werden.

Solche Darstellungen können klassisch mit 3D- und Renderingsoftware oder unter zusätzlicher Verwendung künstlicher Intelligenz erstellt worden sein.

Klassisch erstellte Architekturvisualisierungen ohne KI-Einsatz werden nicht als KI-generiert bezeichnet. Sie werden jedoch unabhängig davon als Visualisierung kenntlich gemacht, damit erkennbar bleibt, dass es sich nicht um eine Fotografie des bereits fertiggestellten Objekts handelt.

Mögliche Kennzeichnungen sind:

  • Architekturvisualisierung – beispielhafte Darstellung des geplanten Neubaus
  • Außenvisualisierung – geplanter Ausführungszustand
  • Innenraumvisualisierung – Möblierung und Ausstattung beispielhaft
  • Computergestützte Visualisierung – keine Fotografie des fertiggestellten Objekts

Möblierungen, Bepflanzungen, Dekorationen, Farben, Materialien und dargestellte Ausstattungsdetails können beispielhaft sein und von der späteren Ausführung abweichen.

Maßgeblich für den geschuldeten Ausführungszustand sind ausschließlich die Baubeschreibung, die Planungs- und Vertragsunterlagen sowie die darin getroffenen Vereinbarungen.

Bild- und Videodarstellungen in Exposés

In unseren Exposés kann ergänzend folgender allgemeiner Hinweis verwendet werden:

Hinweis zu Bild- und Videodarstellungen: Einzelne Objektbilder und Videosequenzen können technisch optimiert oder mithilfe künstlicher Intelligenz bearbeitet beziehungsweise erstellt worden sein. Wesentliche Veränderungen, virtuelle Möblierungen sowie Renovierungs- und Gestaltungsvorschläge werden im jeweiligen Bildtitel, in der Bildbeschreibung oder unmittelbar im Video ausdrücklich gekennzeichnet. Die entsprechend gekennzeichneten Darstellungen zeigen mögliche Einrichtungs-, Renovierungs- oder Gestaltungsvarianten. Digital dargestellte Möbel, Ausstattungen, Materialien oder Veränderungen sind nicht zwingend vorhanden und nicht automatisch Bestandteil des Miet- oder Kaufangebots. Bei Neubauprojekten können außerdem computergestützte Architekturvisualisierungen und Animationen verwendet werden, die den geplanten oder einen beispielhaften Ausführungszustand zeigen. Maßgeblich sind der tatsächliche Zustand vor Ort, die Objektunterlagen, die persönliche Besichtigung sowie die Vereinbarungen im jeweiligen Miet- oder Kaufvertrag.

Dieser allgemeine Hinweis ergänzt die konkrete Kennzeichnung eines wesentlich bearbeiteten Bildes oder Videos. Er ersetzt nicht den direkt zugeordneten Hinweis im Bildtitel, in der Beschreibung oder innerhalb des Videos.

KI-generierte Videos, Podcasts, Avatare und Stimmen

UK Immobilien kann künstliche Intelligenz bei der Erstellung oder Bearbeitung von Videos, Podcasts, Audioinhalten, Animationen, Personen-, Umgebungs- und Immobiliendarstellungen einsetzen.

Hierzu können insbesondere gehören:

  • KI-generierte Personen oder Avatare
  • synthetische Sprecherstimmen
  • KI-generierte oder KI-bearbeitete Videos
  • mit KI animierte Immobilienbilder
  • vertonte Podcasts
  • generierte Immobilien- oder Umgebungsszenen
  • automatische Untertitel
  • digitale Nachvertonungen
  • Schnitt-, Bild- und Tonoptimierungen

Soweit realistisch wirkende Personen, Stimmen, Immobilien, Orte oder Szenen künstlich erzeugt oder wesentlich verändert wurden und für authentisch gehalten werden könnten, erfolgt eine klare sichtbare oder hörbare Kennzeichnung.

Bei Videos erfolgt die Kennzeichnung grundsätzlich zu Beginn oder unmittelbar bei der erstmaligen Darstellung des betreffenden Inhalts. Bei reinen Audioinhalten und Podcasts kann der Hinweis zu Beginn der jeweiligen Folge hörbar erfolgen oder unmittelbar am Audioplayer beziehungsweise in der Folgenbeschreibung erscheinen.

Ein alleiniger Hinweis an einer schwer auffindbaren Stelle soll vermieden werden.

Mögliche Hinweise sind beispielsweise:

  • Dieses Video enthält KI-generierte Bild- oder Tonelemente.
  • Die dargestellte Person wurde mithilfe künstlicher Intelligenz erzeugt.
  • Die verwendete Stimme wurde künstlich erzeugt.
  • Dieser Podcast wurde mit einer KI-generierten Sprecherstimme vertont.
  • KI-generierte Visualisierung.
  • KI-generiert
  • KI-bearbeitet
  • Bilder mit KI animiert & KI-Stimme
  • Bilder mit KI animiert – Sprecherstimme KI-generiert
  • AI Generated
  • AI Modified

Rein technische Bearbeitungen wie Schnitt, Untertitelung, Rauschunterdrückung, Lautstärkenanpassung, Bildstabilisierung oder Farbkorrektur werden nicht gesondert gekennzeichnet, sofern dadurch Inhalt, Aussage und tatsächliche Verhältnisse nicht wesentlich verändert werden.

Die eigene Stimme von Uwe Kirsten wird derzeit nicht mithilfe künstlicher Intelligenz geklont oder synthetisch nachgebildet. Sollte dies künftig erfolgen, wird die Verwendung transparent gekennzeichnet.

Marktinformationen und Immobilienbewertungen

UK Immobilien nutzt verschiedene Marktdatenbanken, Bewertungsprogramme und digitale Bewertungswerkzeuge. Dabei können automatisierte Berechnungen, statistische Verfahren und künstliche Intelligenz zur Auswertung und Aufbereitung von Daten eingesetzt werden.

Die verwendeten Informationen können insbesondere stammen aus:

  • eigenen Vermittlungs- und Vergleichsfällen
  • Bewertungs- und Marktdatenbanken
  • Daten von Gutachterausschüssen
  • Bodenrichtwertinformationen
  • Immobilienportalen
  • amtlichen Statistiken
  • weiteren immobilienwirtschaftlichen Datenquellen

Eine automatisiert oder online ermittelte Wertspanne dient zunächst lediglich als unverbindliche Orientierung. Sie kann auf den vom Nutzer eingegebenen Objektdaten, Vergleichswerten, Angebotsdaten, Geodaten, Bodenrichtwerten und weiteren Marktdaten beruhen.

Eine solche erste Wertspanne ersetzt keine individuelle Beurteilung der Immobilie.

Bei einer persönlichen Marktwerteinschätzung oder der Ermittlung eines realistischen Ziel- beziehungsweise Angebotspreises werden zusätzlich insbesondere berücksichtigt:

  • der tatsächliche Zustand der Immobilie
  • Modernisierungen und Sanierungen
  • Ausstattungsqualität
  • Mikrolage und unmittelbares Umfeld
  • rechtliche und bauliche Besonderheiten
  • Grundstücks- und Miteigentumsverhältnisse
  • Reparatur- oder Sanierungsbedarf
  • die aktuelle Angebots- und Nachfragesituation
  • die voraussichtliche Zielgruppe
  • die geplante Vermarktungsstrategie

Marktdaten, Bewertungsergebnisse und automatisiert ermittelte Werte werden vor ihrer individuellen Verwendung auf Plausibilität geprüft.

Individuelle Marktwerteinschätzungen, Angebotspreise und Vermarktungsempfehlungen werden von Uwe Kirsten persönlich beurteilt und verantwortet.

Automatisierte Entscheidungen und Mietanfragen

UK Immobilien trifft derzeit keine ausschließlich automatisierten Entscheidungen, die gegenüber einer Person rechtliche Wirkung entfalten oder sie in vergleichbarer Weise erheblich beeinträchtigen.

Insbesondere erfolgt keine endgültige Auswahl oder Ablehnung von Miet- oder Kaufinteressenten ausschließlich durch ein KI-System.

Sollte künstliche Intelligenz künftig zur organisatorischen Vorstrukturierung von Mietanfragen eingesetzt werden, kann sie beispielsweise:

  • Anfragen sortieren und zusammenfassen
  • Angaben auf Vollständigkeit prüfen
  • objektbezogene Anforderungen abgleichen
  • Anfragen anhand zuvor festgelegter Kriterien für die weitere Bearbeitung ordnen
  • geeignete Rückfragen vorbereiten

Die endgültige Entscheidung über eine Kontaktaufnahme, Einladung zur Besichtigung, Empfehlung, Auswahl oder Ablehnung wird jedoch von UK Immobilien beziehungsweise vom jeweiligen Eigentümer persönlich getroffen.

Systeme zur Emotionserkennung, Gesichtserkennung, biometrischen Kategorisierung oder automatisierten Beurteilung der Persönlichkeit, Vertrauenswürdigkeit oder emotionalen Verfassung von Interessenten werden nicht eingesetzt.

KI-gestützte Kommunikation

Aktuell setzt UK Immobilien keinen KI-Telefonagenten und keinen KI-Chatbot ein, der selbstständig mit Interessenten oder Kunden kommuniziert.

Onlineformulare und Rückruffunktionen, die lediglich eine Anfrage oder Rückrufbitte an UK Immobilien übermitteln, sind keine KI-Agenten. Die anschließende Kontaktaufnahme erfolgt persönlich.

Sollte künftig ein KI-gestützter Telefon-, Chat-, E-Mail- oder Terminassistent eingesetzt werden, werden betroffene Personen spätestens zu Beginn der ersten unmittelbaren Interaktion eindeutig darüber informiert, dass sie mit einem KI-System kommunizieren.

Eine mögliche Formulierung lautet:

Guten Tag, Sie sprechen mit einem KI-gestützten Assistenten von UK Immobilien. Ich unterstütze Sie bei der Aufnahme Ihres Anliegens und bei der Terminvereinbarung. Sie können jederzeit einen persönlichen Rückruf durch Uwe Kirsten anfordern.

Die Möglichkeit, eine menschliche Kontaktperson oder einen persönlichen Rückruf zu verlangen, soll dabei jederzeit bestehen.

Vor der Aktivierung eines solchen Systems werden der KI-Transparenzhinweis und die Datenschutzerklärung überprüft und erforderlichenfalls aktualisiert.

Schutz personenbezogener Kundendaten

Personenbezogene Kundendaten werden nicht in allgemeine KI-Dienste zur Text- oder Inhaltserstellung eingegeben.

Hierzu gehören insbesondere:

  • Namen und Kontaktdaten
  • vollständige Kunden-E-Mails mit Personenbezug
  • Mietinteressentendaten
  • Einkommens- und Bonitätsinformationen
  • Miet- und Kaufverträge
  • Grundbuchauszüge
  • Bewerbungsunterlagen
  • ungeschwärzte Objektunterlagen mit personenbezogenen Angaben
  • Gesprächsprotokolle mit identifizierbaren Personen

Soweit KI-Werkzeuge zur Unterstützung bei Texten oder allgemeinen Fragestellungen genutzt werden, werden Sachverhalte ohne unnötigen Personenbezug beschrieben oder zuvor anonymisiert.

Sollte künftig ein spezielles KI-System personenbezogene Daten im Auftrag von UK Immobilien verarbeiten, wird vor der Inbetriebnahme geprüft, welche datenschutzrechtlichen Voraussetzungen, Verträge, Informationspflichten, Löschfristen und Sicherheitsmaßnahmen erforderlich sind.

Prüfung und Korrektur

Vor der Veröffentlichung beziehungsweise Freigabe eines KI-unterstützten Inhalts prüft UK Immobilien, ob eine Kennzeichnung erforderlich oder zur Vermeidung von Missverständnissen sinnvoll ist.

Dabei wird insbesondere berücksichtigt:

  • ob ein Inhalt für authentisch oder tatsächlich gehalten werden könnte
  • ob eine Immobilie oder Ausstattung wesentlich verändert dargestellt wird
  • ob eine Person oder Stimme künstlich erzeugt wurde
  • ob ein Video, Podcast oder Bild vollständig oder wesentlich KI-generiert ist
  • ob ein Text fachlich und redaktionell geprüft wurde
  • ob die Kennzeichnung auf dem jeweiligen Portal oder Veröffentlichungsweg sichtbar bleibt

Werden fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Kennzeichnungen festgestellt, werden diese schnellstmöglich ergänzt oder korrigiert.

Fragen zum Einsatz künstlicher Intelligenz

Bei Fragen zum Einsatz künstlicher Intelligenz bei UK Immobilien können Sie sich an uns wenden:

UK Immobilien – Inhaber Uwe Kirsten
Auf der Kuhr 38
60435 Frankfurt am Main

Telefon: 069 544477
E-Mail: info@uk-immobilien.com

Stand: August 2026

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